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In den letzten Tagen kursieren in Apple-Blogs Meldungen zu angeblich geänderten Garantiebedingungen bezüglich im Ausland gekaufter iPhones.
Apples offizielle Praxis sah lange so aus, dass ein iPhone nur in seinem Ursprungsland Anspruch auf Garantieleistungen hat. Problematisch war dieser Umstand für die beliebten simlockfreien Geräte aus dem EU-Ausland, welche Käufer nach Deutschland importierten oder von Importhändlern kauften. Ein solches iPhone musste im Garantiefall ins Ausland geschickt werden, eine oft aufwendige, riskante und langwierige Prozedur.
Apple weicht inzwischen von dieser kundenunfreundlichen Verhaltensweise ab und nimmt ausländische iPhone auch in Deutschland zur Reparatur an. Entgegen der Behauptung oben genannter Blogs, fehlt aber weiterhin eine offizielle Bestätigung. Eine zitierte Stellungnahme der EU-Kommission dürfte im Streitfall wenig Eindruck auf einen Apple-Mitarbeiter machen.
Ein Blick in die aktuellen Garantiebestimmungen zum iPhone 4 gibt da schon mehr Aufschluss. Dort heißt es nach wie vor:
Apple ist berechtigt, die Garantie auf das Land zu beschränken, in dem Apple oder ein von Apple Autorisierter Distributor das Hardware-Produkt ursprünglich verkauft hat.
Um auszuschließen dass Apple eine neue offizielle Richtlinie verfolgt, sie aber noch nicht in die Garantiebestimmungen hat einfließen lassen, haben wir direkt bei Apple nachgefragt:
[...]in einem kürzlich erschienenen Statement der EU-Kommission heißt es, dass Apple von der bisherigen Praxis abweicht, iPhones nur im Ursprungsland des jeweiligen Gerätes zur Reparatur anzunehmen. [...] In den Garantiebedingungen zum iPhone steht aber weiterhin der Satz:
„Apple may restrict service to the country where Apple or its Authorized Distributors originally sold the hardware product.”
Wie lautet die offizielle Apple-Richtlinie? Werden iPhones aus dem EU-Ausland nun auch in Deutschland zur Reparatur angenommen?

Georg Albrecht, seines Zeichens Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, antwortete uns:
[...]es gibt von uns kein spezielles Statement dazu[...]
Damit ist klar, an Apples offizieller Vorgehensweise hat sich nichts geändert. Das hat den großen Nachteil, dass man im Fall der Fälle keine Handhabe gegen eine Annahmeverweigerung bei EU-iPhones hat. Für den Kunden bedeutet dies also, dass er auf die Kulanz von Apple angewiesen ist. Apple kann seine Annahmepraxis jederzeit wieder ändern und garantiert weiterhin keine Reparatur von ausländischen iPhones.
Herr Albrecht verwies uns noch auf die FAQ zum Thema iPhone-Reparatur. Dort heißt es unter Punkt 2 schwammig:
Wenn Sie in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums Serviceleistungen benötigen, aber Ihr Gerät in diesem Land nicht gekauft haben, informieren Sie sich in diesem Artikel über weitere verfügbare Serviceoptionen.
Ein klares Statement sieht nach unserer Meinung anders aus.
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selber denken wenn ihr mal nachdenkt.
Ich finde es toll das ihr nachfragt aber wenn ihr euch immer so leicht
manipulieren lasst dann werdentihr irgendwann in den Spiegel sehen und ein Schaf
wird zurückblicken.
Zitat:
[...]es gibt von uns kein spezielles Statement dazu[...]
Wieso ist für euch damit klar das sich an Apple's Politik nichts geändert hat?
Der Sinn inhaltsloser Statements ist (übrigens auch in der Politik) das man
hofft das der Fragesteller sich seine eigene Antwort formuliert. So wie ihr es
getan habt.
Kein Statement ist kein Statement. Und nicht ein Nein. zum Antennagate gab es
auch kein offizielles Statement. Nennt eine Firma die offen zugibt das sie einen
Rückzieher machen muss.
Also: Apple hat nicht geantwortet - haben sie sogar gesagt - und man muss andere
Quellen zur Rate ziehen.
Zitat 2:
Wenn Sie in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums
Serviceleistungen benötigen, aber Ihr Gerät in diesem Land nicht gekauft haben,
informieren Sie sich in diesem Artikel über weitere verfügbare Serviceoptionen.
Das ihr andere Quellen einholen solltet, sollte ab jetzt klar sein. Denn - auch
wenn ihr euch damit abspeisen lässt - ich kann lesen und in den FAQs wird vom
EWR gesprochen!! Und falls ihr das nicht wisst, der EWR ist nciht die EU!!
Bspw. gehört zum EWR auch Liechtenstein und Island. Zur EU nicht.
...
Sorry das ich etwas agressv formuliere aber das regt mich auf. Nichts das ihr be
Apple nachfragt. Aber erstens solltet ihr die Stellungnahmen dann nicht
interpretieren wie es sich passend anhört.
Und zweitens stellt sich die Frage ob euch das überhaupt interessiert was
Regelungen sagen.
Wenn ihr meint das ein Unternehmen mehr Rechte ha...